Für Einzelpersonen
Wer als Einzelperson philanthropische Ziele verfolgen möchte, kann aus unterschiedlichen Betätigungsmöglichkeiten auswählen. Die Fondation de Luxembourg erfüllt die Erwartungen ihrer Kunden mithilfe eines maßgeschneiderten Ansatzes, der die gleiche Flexibilität wie die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bietet, jedoch ohne die rechtlichen und verwaltungstechnischen Einschränkungen, die eine Gründung dieser Art mit sich bringen würde.
Ein Spender kann beispielsweise eine Vielzahl an unterschiedlichen Ansätze übernehmen:
- Gründung einer Treuhandstiftung zu Lebzeiten des Spenders, indem er in Projekte investiert, in die er persönlich involviert ist, und auf seine eigene Erfahrung und Vision baut.
- Gründung einer Treuhandstiftung, die den Spender überdauern soll, indem er eine Hinterlassenschaft tätigt. Die Fondation de Luxembourg ist für das Überdauern der Treuhandstiftung verantwortlich und für die Entwicklung ihres Verwaltungsausschusses in Übereinstimmung mit den Wünschen des Gründers.
- „Doppelte“ Hinterlassenschaft: Bei Erbschaften an Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, kann es vorteilhaft sein, eine philanthropische Ausrichtung der letzwilligen Verfügungen anzustreben, indem man die Nachlasssteuer des Vermächtnisnehmers von einer Treuhandstiftung übernehmen lässt. Der Unterschied zwischen den Steuersätzen für den Nachlass bei Stiftungen und Einzelpersonen, die nicht zur Familie des Verstorbenen gehören, macht es möglich, einen Teil des Nachlasses für philanthropische Zwecke zur Seite zu legen, ohne den Vermächtnisnehmer zu benachteiligen.
Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie die Bedürfnisse und Bestrebungen der Gründer.
Photo Contest 2014, © Arnon Aviner