FAQ Begünstigte
"Wer entscheidet über das Ziel der Treuhandstiftungen und die zu fördernden Projekte?"
"Wer kann durch eine der Fondation de Luxembourg unterstellte Treuhandstiftung gefördert werden?"
"Muss mein Verein bei der Fondation de Luxembourg eingetragen sein, um gefördert werden zu können?"
"Fördert die Fondation de Luxembourg Projekte und Organisationen direkt?"
"Setzt die Fondation de Luxembourg auch ihre eigenen Projekte um?"
"Wie werden die zu fördernden Projekte ausgewählt?"
"Wer setzt die von den Treuhandstiftungen finanzierten Projekte um?"
"Wie werden die Projektträger ausgesucht?"
"Welche Basiskriterien werden bei der Auswahl der Projekte und Projektträger angewandt?"
"Welche Rolle übernimmt die Fondation de Luxembourg innerhalb der Prüfung der geförderten Projekte?"
"Welche Beziehung besteht zwischen der Fondation de Luxembourg und den Projektträgern?"
"Schreibt die Fondation de Luxembourg eine ganz bestimmte Methode der Projektverwaltung vor?"
"Wie gestaltet sich die Projektbetreuung (Monitoring und Evaluierung) der Fondation de Luxembourg?"
"Wie evaluiert die Fondation de Luxembourg die geförderten Projekte?"
"Was versteht die Fondation de Luxembourg unter einer Evaluierung der Auswirkungen?"
"Wer entscheidet über das Ziel der Treuhandstiftungen und die zu fördernden Projekte?"
Die Stifter und ihre wohltätigen Anliegen stehen bei sämtlichen Schritten, die die Fondation de Luxembourg unternimmt, im Vordergrund. Die Gründer selbst bestimmen also, den Stiftungszweck ihrer Treuhandstiftung. Die Fondation de Luxembourg berät die Stifter bei der Festlegung und Formulierung des Ziels ihrer Treuhandstiftung, da es sich hierbei um einen entscheidenden Schritt handelt. Die Effizienz jeder Schenkung hängt von der Möglichkeit ab, die Beweggründe der Stifter mit den Bedürfnissen der Begünstigten in Einklang zu bringen.
Als anerkannte gemeinnützige Stiftung liegt die Hauptaufgabe der Fondation de Luxembourg darin, den gemeinnützigen Charakter der zu fördernden Projekte und deren Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften zu prüfen.
Nein. Ein Verein ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.) kann keine der Fondation de Luxembourg unterstellte Treuhandstiftung gründen. Treuhandstiftungen können ausschließlich von Privatpersonen oder Unternehmen gegründet werden.
Vereine ohne Gewinnzweck, die sich als Stiftung (Fondation d’utilité publique) organisieren oder als gemeinnützig anerkannt werden möchten, wenden sich bitte an das Justizministerium. (www.mj.public.lu)
"Wer kann durch eine der Fondation de Luxembourg unterstellte Treuhandstiftung gefördert werden?"
Jedwede Tätigkeit gemeinnütziger Art kann durch eine der Fondation de Luxembourg unterstellte Treuhandstiftung gefördert werden. Hierbei kann es sich um eine Tätigkeit im Kultur-, Erziehungs-, Gesundheits- oder Forschungsbereich, der humanitären Hilfe, Entwicklungshilfe, des sozialen Zusammenhalts, im Bereich der Umweltproblematik oder aber zur Unterstützung unternehmerischer Initiativen zur Lösung von gemeinnützigen Problemen handeln.
Der Begünstigte kann ein Verein ohne Gewinnzweck, eine Stiftung, eine öffentliche Einrichtung, ein Personenkreis oder eine Privatperson sein.
"Muss mein Verein bei der Fondation de Luxembourg eingetragen sein, um gefördert werden zu können?"
Nein. Bei der Fondation de Luxembourg gibt es keine offizielle Eintragung. Trotzdem bitten wir Vereine und Organisationen darum, sich und die Projekte, die sie fördern, uns vorzustellen.
"Fördert die Fondation de Luxembourg Projekte und Organisationen direkt?"
Die Fondation de Luxembourg konzentriert sich auf ihre beratende und strukturgebende Rolle, die sie gegenüber Gründungsstiftern und Treuhandstiftungen einnimmt. Sie verfügt daher auch nicht über eigene Vermögenswerte, die sie an Projekte oder Organisationen verteilt. Sie unterstützt also nicht in eigenem Namen. Vielmehr sind es der Fondation de Luxembourg unterstellte Treuhandstiftungen, die die Projekte und Organisationen finanziell unterstützen.
Nein. Sowohl die Fondation de Luxembourg als auch die Treuhandstiftungen werden im Bereich der Mittelbeschaffung bei der breiten Öffentlichkeit (Fundraising) nicht aktiv. Für die Umsetzung ihrer Ziele verfügen die Treuhandstiftungen dank ihrer Gründungsstifter über die notwendigen Mittel.
"Setzt die Fondation de Luxembourg auch ihre eigenen Projekte um?"
Nein. Die Fondation de Luxembourg und ihre Treuhandstiftungen selbst sind keine operativen Stiftungen. Sie finanzieren und koordinieren die Projekte anderer.
"Wie werden die zu fördernden Projekte ausgewählt?"
Als neutrale und unabhängige Einrichtung wählt die Fondation de Luxembourg die zu fördernden Projekte nicht aus. Die Gründungsstifter und der Verwaltungsausschuss jeder Treuhandstiftung legen die Auswahlkriterien fest und entscheiden über die zu fördernden Projekte. Die Fondation de Luxembourg hat in diesem Prozess eine beratende Rolle und prüft, ob die geförderten Projekte ein gemeinnütziges Ziel verfolgen und konform mit ihrer Mission sind.
"Wer setzt die von den Treuhandstiftungen finanzierten Projekte um?"
Die Fondation de Luxembourg versteht sich gleichwohl als Partner der Stifter und der Akteure des gemeinnützigen Vereins- und Verbandswesens. Daher leitet sie nicht selbst die von den Stiftern geförderten Projekte, sondern stützt sich auf die Fachkenntnisse und Erfahrung der aktiven Vereine und Organisationen. Zugleich gewährleistet die Fondation de Luxembourg den Stiftern eine umfassende Betreuung der geförderten Projekte.
Die von den Treuhandstiftungen finanzierten Projekte werden folglich von professionellen und erfahrenen Projektträgern umgesetzt, wodurch eine zweckmäßige und effiziente Nutzung der Finanzmittel gewährleistet ist. Um die aktuellen und künftigen sozialen Herausforderungen zu bewältigen, arbeitet die Fondation de Luxembourg also mit Vereinen ohne Gewinnzweck, nicht rechtsfähigen Vereinen, NRO, Stiftungen, Forschungszentren, Genossenschaften usw. zusammen.
"Wie werden die Projektträger ausgesucht?"
Die Gründungsstifter und der Verwaltungsausschuss jeder Treuhandstiftung legen die Auswahlkriterien fest und bestimmen die Projektträger. Die Fondation de Luxembourg steht während diesem Prozess lediglich als technischer Berater zur Seite. Darüber hinaus muss die Fondation de Luxembourg prüfen, ob die Projektträger dem Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und ihre Ziele mit der Aufgabe der Fondation de Luxembourg in Einklang stehen.
"Welche Basiskriterien werden bei der Auswahl der Projekte und Projektträger angewandt?"
Die Fondation de Luxembourg berät die Gründungsstifter und den Verwaltungsausschuss ausführlich in deren Wahl. Die Experten der Fondation de Luxembourg können ihnen so helfen, die Projekte anhand zuvor festgelegter Qualitätskriterien einzuordnen. Üblicherweise basiert eine gründliche Analyse auf den nachfolgend aufgeführten Qualitäts- und Erfolgskriterien:
- Effizienz
- Machbarkeit
- Tragfähigkeit / Nachhaltigkeit / Beständigkeit
- Organisation / Wirtschaftlichkeit
- Wirkung / Impakt
"Welche Rolle übernimmt die Fondation de Luxembourg innerhalb der Prüfung der geförderten Projekte?"
Die Fondation de Luxembourg betreut die Projekte (Monitoring und Evaluierung) und arbeitet somit sehr eng mit den begünstigten Projektträgern zusammen. Diese Zusammenarbeit beruht auf dem gegenseitigen Respekt der Partner und dem wohltätigen Anliegen der Gründungsstifter.
"Welche Beziehung besteht zwischen der Fondation de Luxembourg und den Projektträgern?"
Die Fondation de Luxembourg versteht sich gleichwohl als Partner der Gründungsstifter und der Projektträger. Ihre Rolle besteht darin, die Umsetzung der von den Gründungsstiftern geförderten wohltätigen Projekte zu erleichtern. Hierzu arbeitet sie eng mit den Projektträgern zusammen und stützt sich auf deren Fachkenntnisse. Diese Zusammenarbeit wird zunächst in einem schriftlichen Abkommen zwischen der Fondation de Luxembourg und den Trägern größerer Projekte festgehalten. Das Abkommen beinhaltet eine genaue Beschreibung des geförderten Projekts, benennt die Art der Zusammenarbeit und legt die Prüf- und Bewertungsbedingungen des Projekts fest.
"Schreibt die Fondation de Luxembourg eine ganz bestimmte Methode der Projektverwaltung vor?"
Die der Fondation de Luxembourg unterstellten Treuhandstiftungen verfolgen allesamt die Durchsetzung eines von ihren Gründungsstiftern festgelegten Ziels. Das Projektzyklusmanagement muss folglich auf die geplanten Ziele und Ergebnisse des Projekts ausgerichtet sein. Die Fondation de Luxembourg lässt den Projektträgern in Sachen Projektzyklusmanagement freie Hand. Sie äußert dennoch Qualitätskriterien sowie Qualitätsindikatoren und hält die Projektträger an, die von den Gründungsstiftern geforderten Monitoring- und Evaluierungsinstrumente einzusetzen.
Die Fondation de Luxembourg berät die Projektträger während des gesamten Projektzyklus, angefangen bei der Planung bis hin zur Endbewertung der Auswirkung, um ihnen zu helfen, Leistungsindikatoren sowie kohärente Betreuungs- und Evaluierungsmethoden einzubeziehen.
So weit dies möglich ist, hält die Fondation de Luxembourg die Begünstigten an, bei der Formulierung, Verwaltung und Evaluierung des Projekts den Logical-Framework-Ansatz zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Management-Tool zur Verbesserung der Planung und Durchführung von Projekten, das grundlegende Elemente zu einem einfachen, systematischen und verständlichen Einsatzmanagement aufweist.
"Wie gestaltet sich die Projektbetreuung (Monitoring und Evaluierung) der Fondation de Luxembourg?"
Alle geförderten Projekte unterstehen einer ständigen Kontrolle und Evaluierung durch die Fondation de Luxembourg. Die Fondation de Luxembourg stützt sich hierbei auf ihre Fachkenntnisse und die Zusammenarbeit mit den Projektträgern, um die Projekte zu prüfen und zu bewerten. Hierzu legen die Projektträger der Fondation de Luxembourg regelmäßig Projekt- und Finanzberichte vor. Diese Berichte müssen eine bestimmte Anzahl an Elementen aufweisen, die zuvor von dem Gründungsstifter und der Fondation de Luxembourg festgelegt wurden, um den Fortschritt und die Auswirkungen des Projekts beurteilen zu können.
Darüber hinaus besucht die Fondation de Luxembourg regelmäßig Projekte und Projektträger um ein objektives und unabhängiges Monitoring zu gewährleisten.
"Wie evaluiert die Fondation de Luxembourg die geförderten Projekte?"
Zumeist werden die Projekte während des gesamten Zyklus anhand von Rechenschaftsberichten der Projektträger evaluiert. Diese Projektberichte müssen die von den Gründungsstiftern und der Fondation de Luxembourg konkret formulierten Anforderungen erfüllen. Soweit dies möglich ist, haben die Projektträger Felddaten sowie Statistiken zu den innerhalb der Projektberichte aufgeführten Fortschritten vorzuzeigen. Die Fondation de Luxembourg behält sich das Recht vor, bei den Projektträgern und Projekten vor Ort vorstellig zu werden, um diese Angaben zu prüfen und eigene Evaluierungen durchzuführen. Auf Antrag der Gründungsstifter können größere Projekte ebenfalls Gegenstand externer Evaluierungen durch unabhängige Experten sein.
"Was versteht die Fondation de Luxembourg unter einer Evaluierung der Auswirkungen?"
Die Auswirkungen (Impakt) eines Projektes zu bewerten heißt, die Langzeitwirkungen eines Einsatzes, positive als auch negative, gewollte sowie ungewollte, zu bemessen und zu beurteilen.
Die Beurteilung der Auswirkung ist ein wichtiges Instrument, um festzustellen, ob ein Projekt seine Ziele erreicht, inwiefern die Begünstigten einbezogen sind und wie sich die Lage ohne dieses Projekt darstellen würde. Darüber hinaus können anhand einer Beurteilung der Auswirkung während der Projektumsetzung wichtige Schlüsse gezogen werden, um Änderungen einzubringen, die die Effizienz des laufenden Projekts steigern.
Eine Beurteilung kann auf qualitativen und quantitativen Analysen basieren. Für die Schlüssigkeit einer Bewertung, die zwischen den beobachteten Wirkungen und dem Einsatz einen Kausalzusammenhang herstellt, werden im Allgemeinen sowohl quantitative als auch qualitative Ansätze benötigt.
Die Fondation de Luxembourg unterstützt die Stifter und Begünstigten während der Planung und Umsetzung von Projektbewertungen zur Bemessung der Qualität von Projekten und deren Auswirkung.