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Unsere Dienstleistungen

Beratungsangebote

Auch wenn es an philanthropischen Berufungen nicht mangelt, ist es für Spender oft nicht leicht, ein Projekt zu finden, das ihren Vorstellungen entspricht, oder eine Organisation, die ein Projekt nach spezifischen Kriterien umsetzen kann. Die Fondation de Luxembourg bietet an, Projektaufrufe durchzuführen und ihren Kunden Zugang zu ihrem Netzwerk von Organisationen zu verschaffen, die ihre Wünsche bestmöglich erfüllen können.

Zusätzlich zur Strukturierung des Engagements stellt die Fondation de Luxembourg Ihnen ihre gesamte Expertise in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

Begleitung

 

Die Fondation de Luxembourg bietet ihre Beratung bei der Auswahl von Projekten an, die den Vorstellungen und Wünschen des Spenders entsprechen.

Administration

 

Die Verwaltung, Buchhaltung und tägliche Administration Ihrer treuhänderischen Stiftung wird von der Fondation de Luxembourg übernommen.

Nachverfolgung

 

Die Fondation de Luxembourg gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung der Umsetzung der Projekte sowie die Bewertung der Auswirkungen des Engagements des Spenders.

Prozessabläufe

Wie laufen die Gründung und Verwaltung einer Treuhandstiftung im Detail ab ?
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Eine Treuhandstiftung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie übernimmt per Definition die Rechtspersönlichkeit der Fondation de Luxembourg. In der Praxis zeigt sich das durch die folgende Vorgehensweise:

  • Die Treuhandstiftung wird durch die Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem Stifter und der Fondation de Luxembourg gegründet. Dieser Vertrag stellt die Satzung der Stiftung dar. Er enthält den Zweck, den Namen und die geplante Dauer der Stiftung sowie den vorgesehenen Spendenbetrag und die Rolle der Fondation de Luxembourg.
  • Vor der Unterzeichnung dieses Vertrags wird ein separates Bankkonto bei einer vom Stifter ausgewählten Bank eröffnet. Die Fondation de Luxembourg folgt der sogenannten KYC-Regulierung ('Know Your Customer') und kann in der Regel keine direkte Überweisung von Geldern akzeptieren, es sei denn, sie stammt von einer Bank, die innerhalb der EU/des EWR tätig ist. Diese Banken unterliegen den zahlreichen europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.
  • Vor der Gründung der Treuhandstiftung muss der Stifter ein Konformitätsschreiben unterzeichnen, in dem er bestätigt, dass alle ihm obliegenden gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen in Bezug auf die zu spendenden Mittel eingehalten wurden.
  • Der Stifter überweist seine Spende auf das dafür vorgesehene Konto, das von der Fondation de Luxembourg geführt wird.
  • Sobald die Stiftung gegründet ist, wird ein Verwaltungsausschuss (entspricht einem Verwaltungsrat) gebildet. Dieser Ausschuss besteht aus dem Stifter (es können mehrere Personen sein, wenn es sich um eine Unternehmensstiftung handelt), der bei Entscheidungen zur Verwaltung seiner Stiftung von einem Vertreter der Fondation de Luxembourg und mindestens einem unabhängigen Mitglied unterstützt und beraten wird, das in der Regel ein Experte im Tätigkeitsbereich der betreuten Stiftung ist.
  • Es ist dieser Verwaltungsausschuss, der die Entscheidungen zur Verwaltung, zur Investitionspolitik und zu den Projekten, die von der Treuhandstiftung unterstützt werden sollen, bestätigen wird.
  • Die Vermögenswerte der Treuhandstiftung werden bei einer vom Stifter ausgewählten Bank aufbewahrt und verwaltet
  • Der Stifter kann jederzeit die Expertise der Fondation de Luxembourg in Anspruch nehmen, um sich bezüglich seiner Stiftung beraten zu lassen.
  • Die Fondation de Luxembourg kann die Kommunikation und das Marketing der betreuten Stiftung übernehmen.
  • Darüber hinaus kann sie Experten aus dem Tätigkeitsbereich der Treuhandstiftung hinzuziehen, die sich mit dem Stifter austauschen und dazu beitragen können, seine Herangehensweise an die unterstützten Projekte zu optimieren.
Für Privatpersonen
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Für eine Privatperson, die philanthropische Ziele verfolgt, kann die Form des Engagements unterschiedlich gestaltet sein. Die Fondation de Luxembourg erfüllt die Erwartungen ihrer Kunden durch einen maßgeschneiderten Ansatz, der die gleiche Flexibilität wie die Gründung einer Stiftung von öffentlichem Nutzen bietet, jedoch ohne die juristischen und administrativen Anforderungen, die mit der Gründung einer solchen Struktur verbunden sind.

Ein Stifter kann beispielsweise verschiedene und vielfältige Ansätze umsetzen:

  • Gründung einer Treuhandstiftung zu Lebzeiten des Stifters und Investition in Projekte, die diesen persönlich einbeziehen, seine Fähigkeiten und seine Vision.
  • Gründung einer Treuhandstiftung mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit nach dem Tod des Stifters durch eine testamentarische Verfügung. Die Fondation de Luxembourg wird das Fortbestehen der betreuten Stiftung sicherstellen und eine Entwicklung des Verwaltungsausschusses gemäß den Wünschen des Stifters gewährleisten.
  • Duo-Vermächtnis: In bestimmten Fällen von Erbschaften an Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, kann es vorteilhaft sein, einen philanthropischen Aspekt in die testamentarischen Verfügungen einzubeziehen. Dabei wird verlangt, dass eine Treuhandstiftung die Erbschaftssteuer des Begünstigten übernimmt. Der Unterschied zwischen den Erbschaftssteuersätzen, die für Stiftungen und für Einzelpersonen außerhalb der Familie des Verstorbenen gelten, ermöglicht es, einen Teil des Erbes der Philanthropie zu widmen, ohne den Begünstigten zu benachteiligen.

Die Möglichkeiten sind genauso vielfältig wie die Bedürfnisse und Aspirationen der Stifter.

Für Unternehmen
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Ein Unternehmen, das sich dem Gemeinwohl verschreiben möchte, findet in der Fondation de Luxembourg oft die Expertise, die es ermöglicht, seine Herangehensweise optimal zu strukturieren und dabei den Einsatz interner Ressourcen zu minimieren.

  • Das Unternehmen kann unter der Schirmherrschaft der Fondation de Luxembourg eine Stiftung mit Flussfinanzierung (fondation de flux) oder eine Stiftung mit Vermögensausstattung (fondation à dotation) gründen. Häufig wird von Unternehmen die Flussfinanzierung bevorzugt. Es ist zu beachten, dass die Mindestlaufzeit der Verpflichtung 3 Jahre beträgt.
  • Die Fondation de Luxembourg kann Ausschreibungen für Projekte bei NGOs und Vereinen definieren und durchführen, basierend auf einem Lastenheft, das gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wurde.
  • Die Fondation de Luxembourg kann auf Anfrage Veranstaltungen oder Kommunikationskampagnen über die durchgeführten Maßnahmen organisieren.
  • Das Unternehmen profitiert während der gesamten Lebensdauer seiner Stiftung von der Expertise und Unterstützung der Fondation de Luxembourg bei den zu treffenden Entscheidungen und der täglichen Verwaltung des Ansatzes.