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Hinterlassen eines Vermächtnisses

Ein Erbe hinterlassen

Sie können der Fondation de Luxembourg ein Vermächtnis hinterlassen, die dafür sorgen wird, dass die Ressourcen, die Sie dem Gemeinwohl überlassen möchten, bestmöglich eingesetzt werden, basierend auf den Präferenzen und Bestrebungen, die Sie in Ihrem Testament festgelegt haben. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen mehrere Lösungen zur Verfügung.

Übertragungsarten

Die Fondation de Luxembourg in Ihrem Testament als Erben für Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon einsetzen
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Sie können die Fondation de Luxembourg in Ihrem Testament als Erben für Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon einsetzen und dabei den Zweck angeben, den Sie unterstützen möchten. Die Fondation de Luxembourg wird alles daransetzen, diese Ressourcen langfristig und mit maximalem Einfluss einzusetzen: Wenn die beteiligten Beträge ausreichend sind, wird eine postmortale Stiftung in Ihrem Namen gegründet und von der Fondation de Luxembourg verwaltet.* Sollte dies nicht der Fall sein**, können die Beträge einer bereits bestehenden Treuhandstiftung hinzugefügt werden, die in dem Bereich tätig ist, den Sie unterstützen möchten.

* Sie haben die Möglichkeit, den gewünschten Namen für Ihre Stiftung anzugeben, das zu verfolgende Ziel, die mögliche Dauer (mindestens 10 Jahre bis hin zu unbegrenzter Dauer). Sie können eine Person benennen, die Sie im Verwaltungsausschuss der betreuten Stiftung, die in Ihrem Namen gegründet wird, vertreten soll, und auch die Modalitäten zur Verwaltung des Vermögens Ihrer Stiftung (Verwalter, Bank, Verwaltungspolitik) festlegen. All diese Parameter werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
** Sie haben die Möglichkeit, das Ziel festzulegen, das mit den übertragenen Vermögenswerten verfolgt werden soll. Dieses wird mit größtmöglicher Sorgfalt berücksichtigt.

Die Fondation de Luxembourg als Erben für Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon einsetzen, ohne spezifische Anweisungen zu geben
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Sie können die Fondation de Luxembourg also als Erben für Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon einsetzen, ohne spezifische Anweisungen zu geben. Diese Vermögenswerte werden dann im Interesse der Allgemeinheit verwendet und könnten auf Beschluss des Verwaltungsrats der Fondation de Luxembourg der eigenen Ausstattung der Fondation de Luxembourg hinzugefügt werden.

 

Eine ruhende Stiftung gründen
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Nach dem Tod des Stifters wird die ruhende Stiftung aktiv, sobald die testamentarischen Verfügungen ausgeführt und die der Stiftung gewidmeten Vermögenswerte empfangen wurden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Fondation de Luxembourg die Verwaltung im Namen der nun nicht mehr ruhenden Stiftung. Die bereitgestellten Ressourcen können dann gemäß den vom Stifter festgelegten Wünschen auf Projekte verteilt werden. 

Weitergabe eines Vermächtnisses

Im Großherzogtum gibt es drei Arten von Testamenten:

  • Das eigenhändige Testament, das handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein muss.
  • Das öffentliche Testament (auch authentisches Testament genannt), das bei einem Notar registriert wird, wodurch es offizieller und definitiv unanfechtbar wird.
  • Das geheime Testament wird vom Testator selbst verfasst und bei einem Notar hinterlegt, der eine Beglaubigungsurkunde ausstellt.

Standardmäßig wird das an die Fondation de Luxembourg übertragene Kapital investiert, und die Erträge aus diesen Investitionen werden jedes Jahr an Projekte weitergeleitet. Dadurch erhält Ihr Beitrag einen zeitlosen Charakter.

Sie können selbstverständlich auch die Fondation de Luxembourg anweisen, dass die Mittel innerhalb eines kürzeren Zeitraums vollständig an Projekte von allgemeinem Interesse weitergegeben werden.

Es obliegt der Fondation de Luxembourg, das Vermächtnis bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden und die Erbschaftssteuern zu zahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen wird vom Staat geregelt und hängt vom letzten steuerlichen Wohnsitz des Verstorbenen ab.