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Gründung einer Stiftung

Eine Stiftung gründen 

Welche StifterInnen werden angesprochen?

Die Fondation de Luxembourg richtet sich an Stifter, die ihren philanthropischen Ansatz strukturieren möchten, um ein langfristiges Engagement von einer gewissen Größe zu erreichen.

In der Praxis können diese Mäzene Privatpersonen sein, die sich zu Lebzeiten mit einer Schenkung oder einem Vermächtnis für eine Sache von allgemeinem Interesse engagieren möchten, oder auch Unternehmen, die ein Mäzenatsprogramm für mindestens einige Jahre auflegen möchten.

In der Regel sind es also Personen oder Unternehmen, die über die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nachdenken würden. 

Angebotene Strukturen

Ein großes und langfristiges Engagement für eine philanthropische Sache erfordert in der Regel die Einrichtung einer Struktur, die es ermöglicht, alle finanziellen und operativen Aspekte des Projekts effizient zu verwalten: eine gemeinnützige Stiftung. Die Gründung einer solchen Stiftung ist jedoch ein langwieriger, komplexer und zeitraubender Verwaltungsprozess.

Die Fondation de Luxembourg ermöglicht es, unter ihrer Ägide eine sogenannte Treuhandstiftung (Fondation Abritrée) zu gründen. Diese Struktur bietet die gleichen Vorteile wie die Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, vereinfacht jedoch den Gründungsprozess erheblich (einige Wochen). Die Fondation de Luxembourg übernimmt anschließend die Verwaltung der Struktur.

Es gibt zwei Arten von Treuhandstiftungen:

  • Treuhandstiftung mit Stiftungskapital

Sie wird in der Regel auf unbestimmte Zeit (mit einer Mindestdauer von 10 Jahren) gegründet. Der Stifter stattet seine Stiftung mit einem Kapital aus. Dieses Kapital wird dann investiert, und der Großteil der Rendite dieser Investitionen unterstützt die Anliegen und Projekte, die dem Stifter am Herzen liegen.
 

  • Die Verbrauchsstiftung

Besonders geeignet für Unternehmen oder Privatpersonen, die sich nicht mit einer Kapitalspende, sondern mit einer wiederkehrenden Spende engagieren möchten: Der Stifter verpflichtet sich, seiner Stiftung jedes Jahr einen bestimmten Betrag zur Unterstützung eines von ihm gewählten Zwecks zukommen zu lassen. Dieser sogenannte wiederkehrende Geldfluss wird dann in die vom Stifter ausgewählten Projekte investiert.

Steuerlicher Rahmen

Die Fondation de Luxembourg ist in Luxemburg und Frankreich als gemeinnützig anerkannt. Da in der Praxis die Spende an die Fondation de Luxembourg gerichtet wird, gibt sie systematisch Anspruch auf die durch das geltende Gesetz bestimmten Steuervorteile.

Wenn der Stifter steuerlich in einem anderen EU-Land ansässig ist, gibt es Möglichkeiten, seine Spende von seinen zuständigen Steuerbehörden anerkennen zu lassen (siehe TGE-Abschnitt unten).

Steuerlicher Rahmen für die Niederlande

Grenzüberschreitende Spenden

Transnational Giving Europe (TGE)
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Die Fondation de Luxembourg ist Mitglied von Transnational Giving Europe und ermöglicht grenzüberschreitende Spenden aus den 19 Ländern des Netzwerks (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich).

Seit dem 20. Juli 2009 erkennt die luxemburgische Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an, die an gemeinnützige Organisationen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geleistet werden. Somit können luxemburgische Spender auch für Spenden, die sie außerhalb der Landesgrenzen tätigen, die im Großherzogtum geltenden Steuervorteile in Anspruch nehmen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.  

Außerhalb von TGE werden grenzüberschreitende Spenden derzeit von den EU-Staaten nicht gegenseitig anerkannt und bieten den Spendern nicht immer das Recht auf Steuervorteile.

Eine Spende aus den USA tätigen
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Spender mit Sitz in den USA können ab sofort von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Spenden an die „Amis de la Fondation de Luxembourg / Friends of the Fondation de Luxembourg“  über die zu diesem Zweck bei Myriad USA eingerichteten Fonds (König-Baudoin-Stiftung US / KBFUS) profitieren. Als Wohltätigkeitsorganisation im Sinne von Abschnitt 501(c)(3) und 509(a)(1) des Internal Revenue Code (IRC) können Spender die Anwendung der Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit beantragen, die nach den einschlägigen US-Steuervorschriften zulässig ist. Wenn Sie uns aus den USA unterstützen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter der Adresse secr@fdlux.lu.

Kunst

Warum eine Kunststiftung gründen? Erfahren Sie, wie die Fondation de Luxembourg Kunstwerke in Form von Spenden, Schenkungen oder Vermächtnissen erhalten kann.

Wichtig ist jedoch, dass es sich um qualitativ hochwertige und/oder anerkannte Kunstwerke handelt, die in einem Museum ausgestellt werden können und die breite Öffentlichkeit aus historischer oder ästhetischer Sicht interessieren.

Es wird ein Komitee aus Kunstexperten eingesetzt, das jeden Vorschlag für eine Spende, Schenkung oder ein Vermächtnis prüft. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung, ob ein Werk angenommen wird oder nicht. Die Fondation de Luxembourg wird sich auf die getroffene Entscheidung verlassen.

Die Einrichtung einer Kunststiftung ermöglicht :

  • den Fortbestand eines Werkes oder einer Sammlung zu sichern
  • eine intakte Kunstsammlung zu erhalten
  • eine Kunstsammlung durch Ausstellungen, Bereitstellung für Museen usw. der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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FAQ Spender

Wie wird die Fondation de Luxembourg finanziert?
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Die Fondation de Luxembourg erhielt bei ihrer Gründung eine Dotation von 5 Millionen Euro, die es ihr ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die weitere Arbeit ist sie berechtigt, den Treuhandstiftungen Gebühren in Rechnung zu stellen, um die Kosten für Management, Überwachung und Verwaltung zu decken.

Welche Kosten stellt die Fondation de Luxembourg für die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung?
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  • Bei einer Stiftung mit Stiftungskapital kann die Fondation de Luxembourg eine Verwaltungsgebühr von 0,8% jährlich auf den Betrag der Dotierung erheben.
  • Bei einer Verbrauchsstiftung wird eine Gebühr von 5% auf die ausgehenden Zahlungen erhoben.
  • In beiden Fällen darf das jährlich erhaltene Minimum nicht unter 5.000€ liegen.
  • Diese Kosten beinhalten alle angebotenen Leistungen: Management, Vereinbarkeit, Prüfung und Verwaltung der Treuhandstiftung, Organisation der Verwaltungsausschüsse und Umsetzung und Überwachung der von diesen getroffenen Entscheidungen, aber auch Projektauswahl, Überwachung und Berichterstattung über die unterstützten Initiativen.
  • Die Fondation de Luxembourg stellt zudem bei der Gründung der Treuhandstiftung eine Gründungsgebühr in Rechnung.
Wenn ein Stifter bereits weiß, welches Projekt er unterstützen möchte, kann er sein Engagement dann über eine Treuhandstiftung strukturieren?
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Die Fondation de Luxembourg ist dazu da, Einzelpersonen und Unternehmen zu unterstützen, die ein philanthropisches Projekt strukturieren und zum Erfolg führen möchten. Wenn der Stifter bereits ein gemeinnütziges Projekt im Sinn hat, kann die Fondation de Luxembourg die Strukturierung (Treuhandstiftung) und Begleitung des Projekts (Optimierung und Berichterstattung an den Stifter) übernehmen. Die einzige Bedingung ist natürlich, dass das Projekt tatsächlich im Rahmen des allgemeinen Interesses liegt und mit der Satzung der Fondation de Luxembourg übereinstimmt. 

Welchen Mehrwert kann Luxemburg im Prozess der Strukturierung eines philanthropischen Engagements bieten?
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Die Argumente, sein philanthropisches Engagement in Luxemburg zu strukturieren, sind vielfältig, häufig nennt man :

  • Politische und wirtschaftliche Stabilität, die u. a. dafür sorgt, dass der bestehende Rechtsrahmen Bestand hat, was für langfristige Engagements besonders wichtig ist.
  • Luxemburg ist als internationaler Standort innerhalb der Europäischen Union bekannt.
  • Luxemburg bietet eine hohe Konzentration an grenzüberschreitender Expertise in Steuer-, Rechts- und Finanzfragen.
  • Die Regierung sorgt für eine starke Unterstützung gemeinnütziger Initiativen und behält diese bei.
  • Luxemburg konnte ein sehr anerkanntes Fachwissen im Rahmen der Mikrofinanzierung und der Entwicklungshilfe entwickeln.

Luxemburg hat sich in Europa als der Ort schlechthin etabliert, an dem man seine Interessen strukturieren kann, vor allem, wenn es sich um internationale Interessen handelt. Viele Unternehmer und Geschäftsleute sehen einen großen Mehrwert darin, ihre philanthropischen Aktivitäten in der Nähe derselben Akteure und Berater anzusiedeln, die sie bei ihren Kerngeschäften unterstützen, und das alles innerhalb der Europäischen Union.

Welche Regeln gelten in Europa rund um grenzüberschreitende Spenden?
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Es kommt häufig vor, dass Personen mit einer Verbindung zu Luxemburg ihre gesamten Interessen, einschließlich der philanthropischen Komponente ihrer Geschäfte, dort bündeln möchten. Bisher hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Spender gemäß dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs die in ihrem Wohnsitzland geltenden Steuervorteile in Anspruch nehmen können, wenn sie für gemeinnützige Zwecke in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation spenden. Siehe hierzu die Rechtsprechung im Urteil Persche C-318/07 http://www.bailii.org/eu/cases/EUECJ/2009/C31807.html. Dieses Urteil wurde jedoch für einen Großteil der EU-Länder noch nicht in nationales Recht übersetzt, so dass Spender, die keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Steuerbehörden ihres Landes führen möchten, eine alternative Lösung in Betracht ziehen können: Transnational Giving Europe.

Wie kann ein Stifter, der außerhalb Luxemburgs ansässig ist, einfach die in seinem Land geltenden Steuervorteile nutzen?
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TGE oder Transnational Giving Europe ist ein Netzwerk von als gemeinnützig anerkannten Stiftungen in 19 europäischen Ländern, das es Spendern ermöglicht, über eine Organisation, die von den Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes anerkannt ist und Steuerbescheinigungen ausstellen kann, an eine als gemeinnützig anerkannte Institution in einem beliebigen dieser 19 Länder zu spenden. Für steuerlich in den USA ansässige Personen gibt es ebenfalls Lösungen, um in Europa steuerwirksam spenden zu können.

Wenn ich eine Treuhandstiftung gründe und ihr ein Vermögen schenke, kann ich mich dann später umentscheiden und das Vermögen zurückfordern?
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Die Antwort lautet Nein: Eine Spende an eine Stiftung ist in Luxemburg unwiderruflich.

Ich habe keine direkten Erben und möchte eine Treuhandstiftung gründen, der ich mein Vermögen nach meinem Tod vermachen möchte: Ist das möglich?
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Es ist durchaus verständlich, dass man zu Lebzeiten weiterhin von seinem Vermögen profitieren möchte. Man kann also eine Treuhandstiftung gründen, indem man ihren Zweck und die Vermögenswerte, mit denen sie ausgestattet werden soll, festlegt, und sie dann in Betrieb nehmen, wenn der Nachlass diese Vermögenswerte übertragen hat. Eine Kopie des Testaments des Stifters wird dann dem Gründungsvertrag als Anhang beigefügt. Dennoch empfehlen wir Stiftern, ihre Stiftung vor ihrem Tod zumindest teilweise zu dotieren, damit sie die Möglichkeit haben, den Nutzen ihrer Initiative zumindest teilweise konkret zu sehen.

Mein Enkel ist behindert. Ich möchte eine Stiftung gründen, um sicherzustellen, dass er auch nach meinem Tod ein Leben in Würde führen kann. Kann ich dieses Ziel mit einer geschützten Stiftung erreichen?
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Die Fondation de Luxembourg unterliegt dem luxemburgischen Stiftungsgesetz, daher muss sie immer im Rahmen des allgemeinen Interesses handeln, ihre Tätigkeit muss der gesamten Gesellschaft zugute kommen und nicht nur einer Untergruppe von Personen. Abgesehen davon ist es manchmal möglich, eine bestimmte Person zu unterstützen, sofern das Projekt in einen größeren Rahmen zur Unterstützung eines Anliegens von allgemeinem Interesse eingebettet ist. Das bedeutet, dass die Allgemeinheit mehr von dem Projekt profitiert als die Einzelinteressen.

Ich bin steuerlich in Luxemburg ansässig. Was muss ich tun, um meine Spenden an die Fondation de Luxembourg oder an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen von meinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen zu können?
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Seit 2009 verlangen die luxemburgischen Steuerbehörden keine Steuerbescheinigung mehr von den Einrichtungen, die Spenden erhalten, um den entsprechenden Steuerabzug zu bestätigen. Somit reicht es aus, wenn der Steuerzahler die Spende in seiner Steuererklärung anmeldet und dieser einen Bankauszug beifügt, auf dem die fragliche Überweisung eindeutig vermerkt ist. Dies vereinfacht natürlich das Management und die Verwaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden, sowohl auf Seiten der Vereine und Stiftungen als auch auf Seiten der Spender.

FAQ Professionnals

Ich bin Relationship Manager. Wie soll ich in der Praxis vorgehen, wenn einer meiner Kunden Interesse an einem philanthropischen Engagement bekundet?
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Am besten ist es, wenn Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um das Projekt zu besprechen und eine Vorgehensweise festzulegen. Je nachdem, wie weit Ihr Kunde in seinen Überlegungen fortgeschritten ist, können wir schnell ein Treffen in Erwägung ziehen und gemeinsam die Gründung einer Treuhandstiftung vorantreiben. Als Relationship Manager werden Sie während des gesamten Prozesses involviert sein. Denn die Kenntnis und das Verständnis, die Sie von der Situation Ihres Kunden haben, sind unverzichtbare Elemente, um das Projekt ruhig und effizient aufzubauen.
Wenn die Vereinbarung zur Gründung der Treuhandstiftung unterschriftsreif ist, wird die Fondation de Luxembourg zusammen mit Ihnen (es sei denn natürlich, der Kunde legt einen anderen Wunsch fest) ein Konto auf den Namen Fondation de Luxembourg/Treuhandstiftung ABC eröffnen, auf das die Vermögenswerte überwiesen werden, die der Stifter seinem Projekt zukommen lassen möchte.

Hat die Fondation de Luxembourg privilegierte Beziehungen zu einer bestimmten Bank?
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Die Fondation de Luxembourg wurde gegründet, um allen Banken des Finanzplatzes, aber auch allgemein Family Offices, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, deren Kunden sich philanthropisch engagieren möchten, philanthropisches Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Sie ist dazu da, alle Personen, die größere Projekte von allgemeinem Interesse durchführen möchten, neutral zu begleiten.
Aufgrund des Vertrauensverhältnisses, das sie mit ihren Kunden unterhält, ist jede Bank am Ort ein wichtiger Partner der Stiftung.

Wenn ein Stifter eine Stiftung für seine Treuhandstiftung einrichtet, wer ist dann für die Verwaltung der Gelder zuständig?
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Der Stifter wählt die Bank und den Verwalter aus, die sich um die Aufbewahrung und Verwaltung der Gelder der Treuhandstiftung kümmern sollen. In den meisten Fällen wird die Bank ausgewählt, zu der der Stifter bereits ein Vertrauensverhältnis in Bezug auf seine Geschäfte oder die Verwaltung seines Vermögens aufgebaut hat.
Die Fondation de Luxembourg eröffnet dann bei dieser Bank das Konto der Treuhandstiftung und überträgt ihr die Verwaltung der Vermögenswerte.

Welche Verwaltungspolitik wird dann eingeführt?
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Der/Die GründerIn hat die Wahl zwischen zwei Lösungen:

  • Die gleiche Verwaltungspolitik anwenden, die auch für das Eigenvermögen der Fondation de Luxembourg gilt und von ihrem Verwaltungsrat genehmigt wurde.
  • Oder selbst über die Verteilung der Vermögenswerte seiner treuhänderischen Stiftung entscheiden.

Die zweite Lösung wird in der Regel bevorzugt, da sie entweder eine beratende Verwaltung oder eine diskretionäre Verwaltung ermöglicht.

Welche Anlagebeschränkungen legt die Stiftung für die Mittel der treuhänderischen Stiftungen fest?
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Philanthropische Verpflichtungen sind in der Regel sehr langfristig angelegt. Daher empfiehlt die Fondation de Luxembourg eine konservative Verwaltung.
Die Fondation de Luxembourg arbeitet jedoch pragmatisch und möchte keine übermäßigen Einschränkungen für die Vermögensverwaltung der treuhänderischen Stiftungen auferlegen. Dennoch müssen die folgenden zwei Parameter berücksichtigt werden:

  • Das Risikoniveau der Verwaltung muss mit den Zielen der treuhänderischen Stiftung übereinstimmen: Wenn das Ziel beispielsweise darin besteht, dass die treuhänderische Stiftung ihre Aktivitäten für die Ewigkeit fortsetzen kann, muss sichergestellt werden, dass die Verwaltungsrichtlinie auf den Erhalt des Vermögens abzielt.
  • Darüber hinaus ermutigt die Fondation de Luxembourg die Stiftungsgründer, eine Vermögensverwaltung gemäß ihrer Politik für sozial verantwortliches Investieren (SRI) zu wählen. Diese berücksichtigt soziale, ökologische und Governance-Aspekte sowie die nachhaltige Entwicklung von Anlagewerten. Außerdem möchte die Stiftung Unternehmen fördern, die in diesen Bereichen gesellschaftliches Engagement zeigen (Best-in-Class-Ansatz). Die SRI-Politik der Stiftung zielt darauf ab, eine Kohärenz zwischen den Zielen der treuhänderischen Stiftungen und deren Investitionen zu gewährleisten.