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Welche StifterInnen werden angesprochen?
Die Fondation de Luxembourg richtet sich an Stifter, die ihren philanthropischen Ansatz strukturieren möchten, um ein langfristiges Engagement von einer gewissen Größe zu erreichen.
In der Praxis können diese Mäzene Privatpersonen sein, die sich zu Lebzeiten mit einer Schenkung oder einem Vermächtnis für eine Sache von allgemeinem Interesse engagieren möchten, oder auch Unternehmen, die ein Mäzenatsprogramm für mindestens einige Jahre auflegen möchten.
In der Regel sind es also Personen oder Unternehmen, die über die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nachdenken würden.
Ein großes und langfristiges Engagement für eine philanthropische Sache erfordert in der Regel die Einrichtung einer Struktur, die es ermöglicht, alle finanziellen und operativen Aspekte des Projekts effizient zu verwalten: eine gemeinnützige Stiftung. Die Gründung einer solchen Stiftung ist jedoch ein langwieriger, komplexer und zeitraubender Verwaltungsprozess.
Die Fondation de Luxembourg ermöglicht es, unter ihrer Ägide eine sogenannte Treuhandstiftung (Fondation Abritrée) zu gründen. Diese Struktur bietet die gleichen Vorteile wie die Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, vereinfacht jedoch den Gründungsprozess erheblich (einige Wochen). Die Fondation de Luxembourg übernimmt anschließend die Verwaltung der Struktur.
Es gibt zwei Arten von Treuhandstiftungen:
Sie wird in der Regel auf unbestimmte Zeit (mit einer Mindestdauer von 10 Jahren) gegründet. Der Stifter stattet seine Stiftung mit einem Kapital aus. Dieses Kapital wird dann investiert, und der Großteil der Rendite dieser Investitionen unterstützt die Anliegen und Projekte, die dem Stifter am Herzen liegen.
Besonders geeignet für Unternehmen oder Privatpersonen, die sich nicht mit einer Kapitalspende, sondern mit einer wiederkehrenden Spende engagieren möchten: Der Stifter verpflichtet sich, seiner Stiftung jedes Jahr einen bestimmten Betrag zur Unterstützung eines von ihm gewählten Zwecks zukommen zu lassen. Dieser sogenannte wiederkehrende Geldfluss wird dann in die vom Stifter ausgewählten Projekte investiert.
Die Fondation de Luxembourg ist in Luxemburg und Frankreich als gemeinnützig anerkannt. Da in der Praxis die Spende an die Fondation de Luxembourg gerichtet wird, gibt sie systematisch Anspruch auf die durch das geltende Gesetz bestimmten Steuervorteile.
Wenn der Stifter steuerlich in einem anderen EU-Land ansässig ist, gibt es Möglichkeiten, seine Spende von seinen zuständigen Steuerbehörden anerkennen zu lassen (siehe TGE-Abschnitt unten).
Steuerlicher Rahmen für die Niederlande
Die Fondation de Luxembourg ist Mitglied von Transnational Giving Europe und ermöglicht grenzüberschreitende Spenden aus den 19 Ländern des Netzwerks (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich).
Seit dem 20. Juli 2009 erkennt die luxemburgische Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an, die an gemeinnützige Organisationen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geleistet werden. Somit können luxemburgische Spender auch für Spenden, die sie außerhalb der Landesgrenzen tätigen, die im Großherzogtum geltenden Steuervorteile in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Außerhalb von TGE werden grenzüberschreitende Spenden derzeit von den EU-Staaten nicht gegenseitig anerkannt und bieten den Spendern nicht immer das Recht auf Steuervorteile.
Spender mit Sitz in den USA können ab sofort von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Spenden an die „Amis de la Fondation de Luxembourg / Friends of the Fondation de Luxembourg“ über die zu diesem Zweck bei Myriad USA eingerichteten Fonds (König-Baudoin-Stiftung US / KBFUS) profitieren. Als Wohltätigkeitsorganisation im Sinne von Abschnitt 501(c)(3) und 509(a)(1) des Internal Revenue Code (IRC) können Spender die Anwendung der Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit beantragen, die nach den einschlägigen US-Steuervorschriften zulässig ist. Wenn Sie uns aus den USA unterstützen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter der Adresse secr@fdlux.lu.
Warum eine Kunststiftung gründen? Erfahren Sie, wie die Fondation de Luxembourg Kunstwerke in Form von Spenden, Schenkungen oder Vermächtnissen erhalten kann.
Wichtig ist jedoch, dass es sich um qualitativ hochwertige und/oder anerkannte Kunstwerke handelt, die in einem Museum ausgestellt werden können und die breite Öffentlichkeit aus historischer oder ästhetischer Sicht interessieren.
Es wird ein Komitee aus Kunstexperten eingesetzt, das jeden Vorschlag für eine Spende, Schenkung oder ein Vermächtnis prüft. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung, ob ein Werk angenommen wird oder nicht. Die Fondation de Luxembourg wird sich auf die getroffene Entscheidung verlassen.
Die Einrichtung einer Kunststiftung ermöglicht :
Die Fondation de Luxembourg erhielt bei ihrer Gründung eine Dotation von 5 Millionen Euro, die es ihr ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die weitere Arbeit ist sie berechtigt, den Treuhandstiftungen Gebühren in Rechnung zu stellen, um die Kosten für Management, Überwachung und Verwaltung zu decken.
Die Fondation de Luxembourg ist dazu da, Einzelpersonen und Unternehmen zu unterstützen, die ein philanthropisches Projekt strukturieren und zum Erfolg führen möchten. Wenn der Stifter bereits ein gemeinnütziges Projekt im Sinn hat, kann die Fondation de Luxembourg die Strukturierung (Treuhandstiftung) und Begleitung des Projekts (Optimierung und Berichterstattung an den Stifter) übernehmen. Die einzige Bedingung ist natürlich, dass das Projekt tatsächlich im Rahmen des allgemeinen Interesses liegt und mit der Satzung der Fondation de Luxembourg übereinstimmt.
Die Argumente, sein philanthropisches Engagement in Luxemburg zu strukturieren, sind vielfältig, häufig nennt man :
Luxemburg hat sich in Europa als der Ort schlechthin etabliert, an dem man seine Interessen strukturieren kann, vor allem, wenn es sich um internationale Interessen handelt. Viele Unternehmer und Geschäftsleute sehen einen großen Mehrwert darin, ihre philanthropischen Aktivitäten in der Nähe derselben Akteure und Berater anzusiedeln, die sie bei ihren Kerngeschäften unterstützen, und das alles innerhalb der Europäischen Union.
Es kommt häufig vor, dass Personen mit einer Verbindung zu Luxemburg ihre gesamten Interessen, einschließlich der philanthropischen Komponente ihrer Geschäfte, dort bündeln möchten. Bisher hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Spender gemäß dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs die in ihrem Wohnsitzland geltenden Steuervorteile in Anspruch nehmen können, wenn sie für gemeinnützige Zwecke in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation spenden. Siehe hierzu die Rechtsprechung im Urteil Persche C-318/07 http://www.bailii.org/eu/cases/EUECJ/2009/C31807.html. Dieses Urteil wurde jedoch für einen Großteil der EU-Länder noch nicht in nationales Recht übersetzt, so dass Spender, die keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Steuerbehörden ihres Landes führen möchten, eine alternative Lösung in Betracht ziehen können: Transnational Giving Europe.
TGE oder Transnational Giving Europe ist ein Netzwerk von als gemeinnützig anerkannten Stiftungen in 19 europäischen Ländern, das es Spendern ermöglicht, über eine Organisation, die von den Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes anerkannt ist und Steuerbescheinigungen ausstellen kann, an eine als gemeinnützig anerkannte Institution in einem beliebigen dieser 19 Länder zu spenden. Für steuerlich in den USA ansässige Personen gibt es ebenfalls Lösungen, um in Europa steuerwirksam spenden zu können.
Die Antwort lautet Nein: Eine Spende an eine Stiftung ist in Luxemburg unwiderruflich.
Es ist durchaus verständlich, dass man zu Lebzeiten weiterhin von seinem Vermögen profitieren möchte. Man kann also eine Treuhandstiftung gründen, indem man ihren Zweck und die Vermögenswerte, mit denen sie ausgestattet werden soll, festlegt, und sie dann in Betrieb nehmen, wenn der Nachlass diese Vermögenswerte übertragen hat. Eine Kopie des Testaments des Stifters wird dann dem Gründungsvertrag als Anhang beigefügt. Dennoch empfehlen wir Stiftern, ihre Stiftung vor ihrem Tod zumindest teilweise zu dotieren, damit sie die Möglichkeit haben, den Nutzen ihrer Initiative zumindest teilweise konkret zu sehen.
Die Fondation de Luxembourg unterliegt dem luxemburgischen Stiftungsgesetz, daher muss sie immer im Rahmen des allgemeinen Interesses handeln, ihre Tätigkeit muss der gesamten Gesellschaft zugute kommen und nicht nur einer Untergruppe von Personen. Abgesehen davon ist es manchmal möglich, eine bestimmte Person zu unterstützen, sofern das Projekt in einen größeren Rahmen zur Unterstützung eines Anliegens von allgemeinem Interesse eingebettet ist. Das bedeutet, dass die Allgemeinheit mehr von dem Projekt profitiert als die Einzelinteressen.
Seit 2009 verlangen die luxemburgischen Steuerbehörden keine Steuerbescheinigung mehr von den Einrichtungen, die Spenden erhalten, um den entsprechenden Steuerabzug zu bestätigen. Somit reicht es aus, wenn der Steuerzahler die Spende in seiner Steuererklärung anmeldet und dieser einen Bankauszug beifügt, auf dem die fragliche Überweisung eindeutig vermerkt ist. Dies vereinfacht natürlich das Management und die Verwaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden, sowohl auf Seiten der Vereine und Stiftungen als auch auf Seiten der Spender.
Am besten ist es, wenn Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um das Projekt zu besprechen und eine Vorgehensweise festzulegen. Je nachdem, wie weit Ihr Kunde in seinen Überlegungen fortgeschritten ist, können wir schnell ein Treffen in Erwägung ziehen und gemeinsam die Gründung einer Treuhandstiftung vorantreiben. Als Relationship Manager werden Sie während des gesamten Prozesses involviert sein. Denn die Kenntnis und das Verständnis, die Sie von der Situation Ihres Kunden haben, sind unverzichtbare Elemente, um das Projekt ruhig und effizient aufzubauen.
Wenn die Vereinbarung zur Gründung der Treuhandstiftung unterschriftsreif ist, wird die Fondation de Luxembourg zusammen mit Ihnen (es sei denn natürlich, der Kunde legt einen anderen Wunsch fest) ein Konto auf den Namen Fondation de Luxembourg/Treuhandstiftung ABC eröffnen, auf das die Vermögenswerte überwiesen werden, die der Stifter seinem Projekt zukommen lassen möchte.
Die Fondation de Luxembourg wurde gegründet, um allen Banken des Finanzplatzes, aber auch allgemein Family Offices, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, deren Kunden sich philanthropisch engagieren möchten, philanthropisches Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Sie ist dazu da, alle Personen, die größere Projekte von allgemeinem Interesse durchführen möchten, neutral zu begleiten.
Aufgrund des Vertrauensverhältnisses, das sie mit ihren Kunden unterhält, ist jede Bank am Ort ein wichtiger Partner der Stiftung.
Der Stifter wählt die Bank und den Verwalter aus, die sich um die Aufbewahrung und Verwaltung der Gelder der Treuhandstiftung kümmern sollen. In den meisten Fällen wird die Bank ausgewählt, zu der der Stifter bereits ein Vertrauensverhältnis in Bezug auf seine Geschäfte oder die Verwaltung seines Vermögens aufgebaut hat.
Die Fondation de Luxembourg eröffnet dann bei dieser Bank das Konto der Treuhandstiftung und überträgt ihr die Verwaltung der Vermögenswerte.
Der/Die GründerIn hat die Wahl zwischen zwei Lösungen:
Die zweite Lösung wird in der Regel bevorzugt, da sie entweder eine beratende Verwaltung oder eine diskretionäre Verwaltung ermöglicht.
Philanthropische Verpflichtungen sind in der Regel sehr langfristig angelegt. Daher empfiehlt die Fondation de Luxembourg eine konservative Verwaltung.
Die Fondation de Luxembourg arbeitet jedoch pragmatisch und möchte keine übermäßigen Einschränkungen für die Vermögensverwaltung der treuhänderischen Stiftungen auferlegen. Dennoch müssen die folgenden zwei Parameter berücksichtigt werden: