Fondation Espoir - ABGESCHLOSSEN
unter der Ägide der Fondation de Luxembourg
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Themenbereich
Health and Research, Armut und Sozialer Zusammenhalt -
Schwerpunkt
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Typ
Verbrauchsstiftung -
Region
Afrika, Luxemburg, Asien
Fondation Espoir, ausgelaufen, unterstützte Opfer der weiblichen Genitalverstümmelung.
Das Hauptanliegen der Fondation Espoir war es jenen Opfern zu helfen, die unter einer weiblichen Genitalverstümmelung (engl.: FGM - Female Genital Mutilation) leiden. Die Stiftungsgründer hatten zunehmend in Fachzeitschriften darüber gelesen und beschlossen kurzerhand selbst zu handeln.
FGM ist auch heute noch weiter verbreitet als man vielleicht annehmen möchte. Aufgrund der Tabuisierung des Themas wird einerseits aber kaum darüber gesprochen, andererseits gibt es wenig Statistiken, die genau angeben könnten wie viele Frauen weltweit davon betroffen sind. Fest steht allerdings, dass sich täglich hunderte junger Mädchen (die meisten zwischen vier und fünfzehn Jahre alt) dieser schmerzhaften Operation unterziehen müssen. Dabei werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt, bzw. beschädigt. Eine medizinische Erklärung gibt es dafür nicht. Was bleibt, sind oft schwere psychische und körperlich Schäden, die nicht selten auch zum Tod führen können. Vor allem im westlichen und nordöstlichen Teil Afrikas, sowie in einigen Regionen Asiens ist die Beschneidung noch fest in der Tradition der Bevölkerung verankert.
Hinter diesem Aspekt war eines der Hauptanliegen der Stiftung jenen Frauen zu helfen, die eine solche Verstümmelung/Beschneidung erlebt haben. Zum einen sollen, wenn möglich, deren Schmerzen gestillt werden, zum anderen geht es darum Nebenwirkungen und gesundheitliche Konsequenzen zu behandeln. Mit den Methoden der plastischen Chirurgie sollen die Folgen der Beschneidung in europäischen Kliniken teilweise wieder rückgängig gemacht werden.
Die Stiftung konnte im Einzelfall auch bedürftigen Kindern oder Erwachsenen helfen, die in Luxemburg oder anderswo dringend medizinischer Hilfe bedürfen. Die Treuhandstiftung übernahm in diesem Fall die Transport- und Aufenthaltskosten des Patienten. Somit möchten die Stifter bedürftigen Menschen wieder einen kleinen Grund zur Hoffnung schenken.
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